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EuGH nimmt Stellung zum Thermofenster

Im Sommer 2022 hat der Europäische Gerichtshof Abschalteinrichtungen bei Fahrzeugen für unzulässig erklärt, die den Ausstoß von KFZ-Schadstoffen nur bei einer bestimmten Außentemperatur reduzieren. Von den Fahrzeugherstellern wird ein solcher Vorgang häufig als sogenanntes „Thermofenster“ bezeichnet. Dieses ist jedoch unzulässig, sofern es nicht technisch notwendig ist, um einen unmittelbar drohenden Schaden am Motor zu verhindern. Zahlreiche Autofahrer eines mit einem Thermofenster ausgestatteten Fahrzeuges können nunmehr die Rückabwicklung des Kaufvertrages oder Wertminderung des Kaufpreises begehren.

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Quelle:

EuGH-Urteil