Zivilrecht & Prozessführung
Außergerichtliche und gerichtliche Konfliktbeilegung
Außergerichtliche und gerichtliche Konfliktbeilegung
Durchsetzung von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen
Mietverträge und Streitigkeiten zwischen (Wohnungs-)Eigentümern oder mit Hausverwaltungen
Umfassende insolvenzrechtliche Beratung und Vertretung
Testamente, Erbverträge, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
Kaufverträge, Schenkungsverträge, Wegerechte
Aufenthaltsberechtigung, Arbeitsberechtigung, Staatsbürgerschaft
Baurecht, Straßenverkehrsrecht (StVO, KFG), Baubescheide und Aufhebung rechtswidriger Strafen
Bekämpfung von rechtswidrigen Maßnahmen des Dienstgebers, Durchsetzung von Ansprüchen (Invaliditätspension, Pflegegeld, Ausgleichszulage)
Scheidungsrecht, Aufteilungsverfahren, Obsorge- und Unterhaltsrecht
Außergerichtliche und gerichtliche Konfliktbeilegung.
Einer unserer wesentlichen Arbeitsschwerpunkte liegt im Bereich der Konfliktbereinigung.
Unsere Erfahrung zeigt, dass zahlreiche Ansprüche bereits außergerichtlich durchgesetzt werden können. Wir vertreten Sie daher gerne außerhalb des Gerichtes bei der Suche nach der für Sie passenden Lösung. Sofern Sie das wünschen, unterstützen wir Sie auch gerne durch den Einsatz alternativer Streitbeilegungsmechanismen.
In jenen Fällen, in denen außergerichtlich keine für Sie zufriedenstellende Lösung möglich ist, setzen wir Ihre Ansprüche gerichtlich für Sie durch und wehren gegen Sie erhobene unberechtigte Ansprüche ab.
Häufig sind wir für unsere Mandanten im Bereich der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen tätig, so etwa im Bereich von
Ebenso unterstützen wir Sie auch mit Ihren Ansprüchen im Bereich von
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Konsumentenschutz ist uns ein besonderes Anliegen. Daher haben wir bereits in der Ausbildung auf einen konsumentenschutzrechtlichen Schwerpunkt wert gelegt.
Wir scheuen uns nicht auch gegen große Unternehmen vorzugehen, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Wir unterstützen Konsumenten umfassend bei der Durchsetzung von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen.
Besonders häufig vertreten wir hier Konsumenten gegen Hersteller von Kraftfahrzeugen (etwa bei Abgasmanipulationen; kartellwidriges Vorgehen) und bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Versicherungen (etwa unzulässige Deckungsablehnungen im Versicherungsfall).
Durchsetzung von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen.
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Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Ihre Wohnung.
Wir errichten den, für Ihre zu vermietende Immobilie, passenden Mietvertrag (unter Berücksichtigung der gesetzlich zwingenden Bestimmungen (ABGB bzw. MRG)). Nach Mietvertragsabschluss unterstützen wir Sie bei der (außer-)gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte als Vermieter, etwa
Wir prüfen Ihren Mietvertrag auf zulässige Vertragsklauseln und übernehmen Ihre Vertretung außergerichtlich, vor Gerichten und Verfahren vor den Schlichtungsstellen bei
Ebenso sind wir auf die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Wohnungseigentümern nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) spezialisiert.
Unsere Schwerpunkte liegen hier insbesondere auf Streitigkeiten zwischen (Wohnungs-)Eigentümern oder mit der Hausverwaltung, etwa
Gerne begleiten wir Sie auch zu Eigentümerversammlungen, um rechtliche Fragen sofort vor Ort klären zu können. Häufig können dadurch weitere Gerichtsverfahren vermieden werden.
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Zahlreiche Menschen geraten im Laufe ihres Lebens in eine finanzielle Notsituation. Jährlich kommt es zu etwa 10.000 Schuldenregulierungsverfahren (Privatkonkursen) und etwa 5.000 Unternehmensinsolvenzen. Wir verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich der Beratung von insolvenznahen oder insolventen Unternehmen und Privatpersonen.
Unsere unternehmerischen Mandanten haben in ihr Unternehmen sehr viel Zeit und Mühe investiert. Gerät das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten fühlen sich unsere Mandanten Ihren Mitarbeitern und Kunden verpflichtet und versuchen das Bestmögliche, um ihr Unternehmen wieder auf den Erfolgsweg zu bringen. Nach unseren Erfahrungen kann professionelle Beratung hier helfen, um zu entscheiden, ob eine Reorganisation außerhalb oder im Rahmen eines Insolvenzverfahrens versucht werden soll. Wir beraten Sie hier gerne und prüfen Ihre rechtliche Situation, insbesondere ob die Stellung eines Insolvenzantrages zur Haftungsvermeidung notwendig ist, um Ihr sonstiges Vermögen zu schützen.
Führungskräfte von Unternehmen (Geschäftsführer / Vorstände) werden sich zusehends bewusst, dass ihre berufliche Tätigkeit mit einem persönlichen Haftungsrisiko verbunden ist. Gerade in insolvenznahen Situationen ist die Lage deutlich verschärft: Sehen Sie (etwa auf Grund der Eigentümer) von einem rechtzeitigen Insolvenzantrag ab, haften Sie persönlich und betraglich unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen für etwaige Schäden, die die Unternehmensgläubiger erleiden.
Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen die finanzielle Situation des Unternehmens (Grobanalyse) und beraten Sie zur Frage allfälliger Lösungsmöglichkeiten. In Grenzfällen ziehen wir ein namhaftes Wirtschaftsprüfungsunternehmen zur Beurteilung der Weiterbestandsfähigkeit des Unternehmens im insolvenzrechtlichen Sinn (Fortbestehensprognose) bei.
Ehemalige Unternehmer leiden häufig unter finanziellen Altlasten. Das österreichische Insolvenzrecht ist mittlerweile recht ausgewogen und bietet auch ehemaligen Unternehmern regelmäßig die Chance auf eine Entschuldung im Rahmen eines Schuldenregulierungsverfahrens (Privatkonkurs). Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg in eine schuldenfreie Zukunft.
Umfassende insolvenzrechtliche Beratung und Vertretung.
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Testamente, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
Es ist nie zu früh oder spät, um sich um seine Vermögensnachfolge zu kümmern. Wir klären rasch und unkompliziert alle rechtlichen Fragen zum Erbrecht. Insbesondere über die allgemeine gesetzliche Erbfolge samt Pflichtteilsansprüche. Das gesetzliche Erbrecht kommt nur zur Anwendung, wenn der Verstorbene (=Erblasser) keine eigenen Regelungen (Testament, Vermächtnis) oder Erbvertrag getroffen hat. Wenn bereits zu Lebzeiten Vermögen übertragen werden soll, dann wird häufig ein Pflichtteils- oder Erbverzichtsvertrag abgeschlossen.
Nach dem Tod des Erblassers können mehrere Erben auch über die Aufteilung des gesamten Nachlasses vor oder nach der Einantwortung des Nachlasses freiwillig ein Erbteilungsübereinkommen abschließen, somit frei wählen, wer was bekommt.
Wir errichten für Sie nach der rechtlichen Beratung gerne
Eine Patientenverfügung bietet die Möglichkeit, im Vorhinein zu entscheiden, welche medizinische Behandlungen unterbleiben sollen. Wenn Sie daher im Krankheitsfall oder Unfallszeitpunkt nicht (mehr) selbst entscheidungsfähig sind, müssen Ihre Wünsche laut Patientenverfügung beachtet werden. Wir errichten Ihre Patientenverfügung und registrieren diese auf Wunsch im Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte, in welchem eine österreichweit verfügbare Einsichtmöglichkeit für Krankenanstalten besteht.
Eine Vorsorgevollmacht wird vorsorglich abgeschlossen und erst dann wirksam, wenn Sie für die davon umfassten Angelegenheiten nicht mehr entscheidungsfähig sind. Der Vorteil liegt vor allem darin, dass Sie bereits jetzt selbst regeln können, wer im Fall der Fälle für Sie später einmal alltägliche und außergewöhnliche Geschäfte verrichten darf. In der Regel wird eine Vorsorgevollmacht nahen Angehörigen oder langjährigen Freunden erteilt. Die Vorsorgevollmacht ist jederzeit widerrufbar. Wir errichten Ihre Vorsorgevollmacht und tragen diese im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis ein.
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Wir bieten Ihnen rechtliche Unterstützung rund um Kauf und Verkauf von Grundstücken, Häusern, Wohnungen und Gewerbeimmobilien. Wir helfen bei der Formulierung des richtigen Kaufangebotes und übernehmen die Prüfung oder Errichtung des Kaufvertrages. Ebenso übernehmen wir alle finanziellen Transaktionen als Treuhänder (insbesondere finanzierende Banken). Wir kümmern uns darum, dass der Eigentümerwechsel rasch im Grundbuch eingetragen wird.
> Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Kaufverträge.
Wir beraten und errichten rasch und kompetent Ihren Schenkungsvertrag und beantragen alle erforderlichen Grundbucheintragungen.
Häufig möchte man die eigene Liegenschaft oder Wohnung bereits weitergeben, darin aber selbst wohnen bleiben. Hierfür errichten wir den für Sie passenden Vertrag, etwa durch Einräumung eines Fruchtgenussrechts oder Wohnrechts. Sollten Sie Ihr Grundstück über das Grundstück eines Nachbarn betreten wollen oder unterirdische Leitungen verlegen müssen, setzen wir den Dienstbarkeitsvertag (Servitutsvertrag) für Sie auf und kümmern uns um die Eintragung im Grundbuch.
Wir kümmern uns rasch und kompetent um die Eintragung oder Löschung von Pfandrechten beim für Sie zuständigen Grundbuchgericht. Gegenüber Dritten, zumeist der finanzierenden Bank, übernehmen wir vertrauensvoll die Treuhandschaft.
Kauf- und Schenkungsverträge, Pfandrechte und Dienstbarkeiten.
HABEN SIE WEITERE FRAGEN ZUM LIEGENSCHAFTSRECHT? DANN KONTAKTIEREN SIE UNS:
Aufenthaltsberechtigung, Arbeitsberechtigung, Staatsbürgerschaft
Österreich ist ein sehr schönes und stabiles Land. Viele talentierte Menschen und Investoren wollen in diesem Umfeld leben. Wir unterstützen Sie bei rechtlichen Fragen der Ansiedelung und des Erwerbes von Staatsbürgerschaften.
Die entsprechenden Vorschriften sind in Österreich häufig restriktiv und die Erlangung einer Aufenthalts- und Arbeitsberechtigung sowie der österreichischen Staatsbürgerschaft ohne entsprechende Vorbereitung und Rechtsberatung teilweise recht herausfordernd.
Wir beraten Sie umfassend bei der Umsetzung Ihrer Ansiedlung in Österreich und helfen Ihnen bei den Behördenwegen. Sollte Ihr Vorhaben nach unserer Rechtseinschätzung keine Erfolgsaussichten haben, teilen wir Ihnen das umgehend mit und ersparen Ihnen damit Kosten und Mühen.
KONTAKTIEREN SIE UNS, WENN SIE WEITERE FRAGEN ZUM FREMDENRECHT HABEN:
Wir beraten Sie rechtlich, wenn Sie Fragen im Verwaltungsrecht haben oder eine Verwaltungsstrafe bekämpfen möchten. Häufig werden Verwaltungsstrafen ausgestellt nach
Wir unterstützen Sie bei der Bekämpfung von rechtswidrigen Strafen vor sämtlichen Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten. Da die Rechtsmittelfristen häufig kurz sind, empfehlen wir rasches Handeln.
Bekämpfung von Verwaltungsstrafen.
KONTAKTIEREN SIE UNS, WENN SIE WEITERE FRAGEN ZUM VERWALTUNGS(STRAF)RECHT HABEN:
Bekämpfung von rechtswidrigen Maßnahmen des Dienstgebers; Durchsetzung von Ansprüchen (Invaliditätspension, Pflegegeld, Ausgleichszulage)
Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten bemerken wir eine Tendenz dazu, dass der Umgang im Arbeitsleben härter wird. Für Arbeitnehmer ist die Angst vor dem Arbeitsplatzverlust gerade in Zeiten fehlender Arbeitsplatzalternativen eine besonders schwere Belastung.
Das führt leider dazu, dass manche Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich nicht nur unfair, sondern auch rechtswidrig verhalten.
Einerseits werden teilweise bereits kleinste Fehlleistungen von Arbeitgebern zum Anlass für Kündigungen genommen. Andererseits kommt es leider auch vor, dass Arbeitnehmer neu gewonnene Freiheiten (Home Office) ausnutzen und etwa in der Arbeitszeit arbeitsfremde Tätigkeiten verrichten.
Erleben Sie eine Situation, die aus Ihrer Sicht nicht passt? Gerne beraten wir Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Während im privaten Arbeitsrechtsbereich ein Arbeitsplatzwechsel zu einem anderen Arbeitgeber relativ leicht möglich ist, binden sich Mitarbeiter im öffentlichen Dienstbereich faktisch häufig lebenslang an ihren Dienstgeber (Bund, Land, Gemeinde).
Diese faktische lebenslange Bindung schafft ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis. Auf diese Situation hat der Gesetzgeber reagiert und mit dem Beamten-Dienstrechtsgesetz (BDG), Vertragsbedienstetengesetz (VBG) und diversen Landesgesetzen Bestimmungen geschaffen, die für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse besondere Regelungen vorsehen.
Wir beraten und vertreten Sie in diesem Bereich gerne und umfassend.
Arbeitsschwerpunkte haben wir hier in den folgenden Bereichen:
Der österreichische Sozialstaat bietet in vielen Lebensbereichen einen recht umfassenden Schutz. Manchmal werden dennoch berechtigte Leistungen verweigert. Hier setzen wir uns für Sie ein und vertreten Sie vor Behörden und Gerichten.
Unsere Arbeitsschwerpunkte haben wir hier in den folgenden Bereichen:
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Wir bieten ausführliche Beratung und Vertretung vor Gerichten in den folgenden Bereichen:
Scheidungen, Unterhalt, Obsorge
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