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Was 2022 auf Wohnungseigentümer zukommt

Für Wohnungseigentümer bringt das Jahr 2022 einige Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) mit sich, die schrittweise ab dem 1. Jänner und 1. Juli in Kraft treten werden.
Das neue WEG soll klimafreundlicher werden. Die Änderungen lassen sich im Wesentlichen in drei Punkten zusammenfassen:

  • Regelung der Zustimmungserfordernis für bestimmte bauliche Änderungen eines einzelnen Eigentümers
  • neue Mindestdotierung der Reparaturrücklage
  • Neuregelung der Beschlussfassungen in der Eigentümergemeinschaft

Für einige privilegierte Bauvorhaben, wie Langsamladevorrichtungen (mit maximal 3,7 kW) für E-Autos, Solar- und PV-Anlagen, Beschattungen, etc. benötigt der einzelne Eigentümer ab Jänner zwar immer noch die Zustimmung aller Miteigentümer, aber diese gilt als erteilt, wenn innerhalb von zwei Monaten nicht widersprochen wird. Der Widerspruch muss auf Papier oder in einer „dauerhaft speicherbarer elektronischer Form“ erhoben werden. Dies soll vor allem Streitigkeiten im Nachhinein vorbeugen, damit sich kein Miteigentümer auf eine mündliche Verweigerung der Maßnahme berufen kann.

Generell soll die Mehrheitsfindung im Rahmen der gemeinschaftlichen Beschlussfassung erleichtert werden. Bisher musste sich für die Durchsetzung eines Antrags immer eine einfache Mehrheit der Wohnungseigentümer finden. Ab Juli 2022 ist für einen Beschluss ausreichend, wenn zwei Drittel der abgegebenen Stimmen (berechnet nach Miteigentumsanteilen) dafür sind, sofern sie ein Drittel aller Miteigentumsanteile repräsentieren. Somit ist die Verhinderung eines Beschlusses durch bloßes Fernbleiben der Abstimmung erschwert worden.
In der Praxis könnte dies jedoch dazu führen, dass teure und/oder unwirtschaftliche Maßnahmen durch eine Minderheit beschlossen werden, deren Kosten dann die gesamte Eigentümerschaft zu tragen hat.

Vergleichsweise einfach geregelt ist die Erhöhung der Mindestdotierung der Reparaturrücklage. Diese wird – mit wenigen Ausnahmen – mit Juli 2022 auf mindestens 90 Cent pro Monat und Quadratmeter Nutzfläche erhöht. Damit könnten sich die monatlichen Betriebskosten für den einzelnen Eigentümer erhöhen.

Wollen Sie die Novelle nutzen um bauliche Maßnahmen durchzuführen, wissen aber nicht wie Sie dies am besten angehen? Unsere Anwälte helfen Ihnen gerne und begleiten Sie.
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Quellen:

Was bald auf Wohnungseigentümer zukommt (diepresse.com)
„Klimafittere“ Häuser durch neues Gesetz (wienerzeitung.at)
WEG-Novelle 2022