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Blumen gießen alleine ist kein Kündigungsgrund

Zwischen Nachbarn kommt es immer wieder zu Streitigkeiten, welche häufig auch zur Kündigung eines Mieters führen können. In diesem Fall haben aber alle Instanzen entschieden, dass Blumen gießen alleine nicht reicht. Der Oberste Gerichtshof hält dazu fest: „Dass beim Gießen von Balkonpflanzen bisweilen Wasser daneben bzw. über den Pflanzen-(unter-)topf rinnt, lässt sich nicht immer vermeiden.“ Dies gilt aber nur solange, als man seine Nachbarn nicht mit Absicht einwässert, während sich diese auf dem Balkon befinden.

Wenn es zu Streitigkeiten mit Ihren Nachbarn kommt und Sie sich nicht sicher sind, ob bereits ein Kündigungsgrund erfüllt ist, kontaktieren Sie uns.

Quellen:

Entscheidung des OGH vom 24.06.2020
Artikel in der Tageszeitung „Die Presse“