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Haben Sie unzulässige Gebühren bei Ihrem Kredit bezahlt?

Haben Sie einen Kreditvertrag abgeschlossen und wurden Ihnen Gebühren verrechnet? Es kann sein, dass diese unzulässig waren. Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, ob Sie die bezahlten Gebühren zurückverlangen können.

UNZULÄSSIGE KREDITGEBÜHREN KOSTENLOS ÜBERPRÜFEN

Füllen Sie bitte das Kontaktformular aus, damit wir Ihre Ansprüche überprüfen und Sie kontaktieren können.

Haben Sie unzulässige Gebühren bei Ihrem Kredit bezahlt?

Haben Sie einen Kreditvertrag abgeschlossen und wurden Ihnen Gebühren verrechnet? Es kann sein, dass diese unzulässig waren. Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, ob Sie die bezahlten Gebühren zurückverlangen können.

Haben Sie einen Kreditvertrag abgeschlossen? Wurden Ihnen hier (Zusatz-) Gebühren verrechnet?

Nach einer neuen Entscheidung des Obersten Gerichtshof (OGH) können solche Gebühren unzulässig sein. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir prüfen kostenlos und unverbindlich, ob Sie die bezahlten Gebühren zurückverlangen können.

DESWEGEN SOLLTEN SIE UNS KONTAKTIEREN

Kreditbearbeitungsgebühren finden sich in vielen Kreditverträgen unter unterschiedlichen Bezeichnungen (z.B. „Bearbeitungsprovision“, „Kreditbearbeitungsprovision“, „Bearbeitungsentgelt“). Die Gebühren berechnen sich in der Regel als Prozentsatz des Kreditbetrags. Bei einem Immobilienkredit wurden daher regelmäßig Gebühren von mehreren tausenden Euros berechnet. Wenn eine solche Gebühr unzulässig ist, kann sie zurückgefordert werden. Wir werden gerne für Sie tätig, unabhängig davon, ob Sie den Kredit bereits zurückgezahlt haben oder er aktuell noch besteht.

Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Sie betroffen sind und klären die Kostenübernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Haben Sie keine Rechtsschutzdeckung, klären wir Sie kostenlos über mögliche Alternativen auf.

So setzen wir Ihre Ansprüche durch:

  • Online-Formular ausfüllen

    Sie füllen das Online-Formular mit allen Informationen aus und übermitteln uns dieses.

  • Wir kontaktieren Sie

    Wir kontaktieren Sie schnellstmöglich und klären letzte Details mit Ihnen.

  • Abklärung mit der Rechtsschutz­versicherung

    Wir klären mit Ihrer Versicherung alle Details.

  • Klage einreichen

    Wir reichen die Klage in Ihrem Namen ein.

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